Wer sich im Verkehr grob rücksichtslos verhält, kann sich strafbar machen: § 315 c Strafgesetzbuch (StGB) stellt eine Gefährdung des Straßenverkehrs unter Strafe, zum Schutz von Leib und Leben sowie des Eigentums anderer.
So kann sich strafbar machen, wer unter Alkoholeinfluss oder unter Drogen am Straßenverkehr teilnimmt und dabei zur Gefahr für andere Personen oder für fremdes Eigentum wird. Genauso kann sich strafbar machen, wer riskant überholt, rote Ampeln oder Vorfahrtsregeln grob missachtet. Auch dann steht das Verkehrsdelikt „Straßenverkehrsgefährdung“ im Raum und kann zu einem Strafverfahren und unter Umständen auch zu einer hohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen.
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Wann liegt eine Straßenverkehrsgefährdung vor?Wann eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung bzw. eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, definiert § 315 c StGB: Es muss ein gefährliches Verhalten im Straßenverkehr vorliegen. Dieses gefährliche Verhalten im Straßenverkehr muss zu einer konkreten Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert geführt haben. Das gefährliche Verhalten muss mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geschehen sein. Dabei muss sich der Vorsatz auf die Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs und die konkrete Gefährdung von Personen oder Sachen beziehen. |
Typische Fälle der Gefährdung des Straßenverkehrs
§ 315 c StGB nennt ausdrücklich alle Fälle, in denen eine Straßenverkehrsgefährdung vorliegt.
So geht es um Fälle, in denen Personen ein Fahrzeug – also einen Pkw, Lkw, ein Motorrad oder auch einen E-Scooter – führen, obwohl sie es wegen Alkohol- bzw. Drogenkonsums oder geistiger und körperlicher Mängel nicht sicher im Straßenverkehr führen können.
Außerdem listet § 315 c StGB konkrete Verhaltensweisen auf, die zu einer Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs führen können. Dazu zählen u. a. grob verkehrswidrige und rücksichtslose
- Vorfahrtverletzungen
- riskantes Überholen,
- zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen,
- Wendemanöver auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen etc., aber auch
- das Nichtkenntlichmachen haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich wäre.
Strafen für Gefährdung des StraßenverkehrsNach § 315 c StGB drohen unter Umständen erhebliche Geldstrafen und Freiheitsstrafen: Das Gesetz sieht für eine Straßenverkehrsgefährdung Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren vor. Wie hoch die Strafe letztlich ausfällt, hängt stark vom Einzelfall ab. Von Bedeutung für die Strafzumessung ist u. a., wie schwer die Schuld der Person war, die den Straßenverkehr gefährdet hat, aber auch wie hoch die Gefahr durch die Tat war. Nicht zuletzt ist auch entscheidend, ob Personen verletzt oder Eigentum beschädigt wurden. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen bei einer Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung auch Nebenfolgen. Dazu zählen
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Unterschied zu Trunkenheit im Verkehr
Aber unterscheidet sich die Straßenverkehrsgefährdung vom Straftatbestand „Trunkenheit im Verkehr“? Ja lautet die Antwort auf diese Frage.
Nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) wird allein das Fahren in fahruntüchtigem Zustand ohne Gefährdung anderer Personen oder von Eigentum unter Strafe gestellt.
§ 315 c StGB bestraft die konkrete Gefährdung anderer Personen oder Sachen, wenn Personen u. a. unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen.
Weil das gleiche Verhalten oft beide Straftatbestände verwirklicht, werden deswegen häufig beide Straftaten angeklagt. Werden beide Straftatbestände in Tateinheit verwirklich, kommt es allerdings „nur“ zu einer Verurteilung wegen des schwereren Delikts, also wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
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Straßenverkehrsgefährdung: Folgen für Führerschein und Kfz-Versicherung
Die Straßenverkehrsgefährdung hat nicht nur eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zur Folge. Wer verurteilt wird, dem droht auch der Führerscheinentzug als Regelfolge. Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beträgt dann mindestens 6 Monate. Kam es zu einer Straßenverkehrsgefährdung unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, droht außerdem die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Wurden Personen verletzt oder kam es zu Sachschäden, kann außerdem die eigene Versicherung, die für diese Schäden aufkommt, Regress nehmen.
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Unterstützung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: sinnvoll und wichtig
Kommt es zu einem Strafverfahren wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs, ist es wichtig, schnell Rat und professionelle Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuholen. Das erhöht die Chance, dass ein Verfahren eingestellt wird bzw. dass bei einer Verurteilung die Strafe möglichst gering ausfällt.
Denn nur ein Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin
- kann Akteneinsicht nehmen,
- sich so einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffen und
- eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln.
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Häufige Fragen / FAQ Straßenverkehrsgefährdung
Was ist der Unterschied zwischen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr?Beim Straftatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr wird allein die Tatsache, dass man unter starkem Alkoholeinfluss mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, unter Strafe gestellt. Bei der Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB) muss in der Variante des Fahrens unter Alkoholeinfluss außerdem eine konkrete Gefährdung von Menschen oder Eigentum hinzukommen. |
Welche Strafe droht bei Alkohol am Steuer mit Gefährdung?Bei einer Straßenverkehrsgefährdung droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Außerdem drohen die Entziehung der Fahrerlaubnis als Regelfolge mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten und die Anordnung einer MPU bei einer Tat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. |
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