Verkehrsunfall mit Totalschaden - bildlich für Unfallabwicklung mit Anwalt

Unfallabwicklung

Nach einem Verkehrsunfall – Autounfall, Motorradunfall, Radunfall, Unfall mit einem Fußgänger – stehen Geschädigten ganz unterschiedliche Ansprüche zu. Als Geschädigter kann man im Rahmen der Unfallabwicklung bzw. Unfallregulierung gegen den Unfallgegner bzw. gegen dessen Versicherung z.B. Schadensersatz geltend machen und Schmerzensgeld, falls man bei dem Unfall auch am Körper verletzt wurde.

  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Unfallabwicklung
  • Unfallregulierung

Unfallabwicklung: Wann Rechtsanwalt einschalten?

  • Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldforderung geltend machen
  • Sie hatten einen Unfall verwickelt und Ihr Gegner macht Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldforderungen geltend
  • Sie wollen einen Sachverständigen beauftragen
  • Sie haben nach einem Unfall einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen dagegen vorgehen
  • Gegen Sie wurde nach einem Verkehrsunfall ein Strafverfahren eingeleitet
  • Sie wollen Akteneinsicht nehmen und wollen sich gegen die Vorwürfe verteidigen
  • Sie haben gesundheitsbedingt einen Unfall verursacht – wir klären die zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen für Sie.

Risiko: Schadensmanagement durch Versicherung

Wichtig ist zu wissen: Im Rahmen des sog. „Schadensmanagements“ bieten Haftpflichtversicherungen des Unfallgegners Geschädigten vermeintlich schnelle und unproblematische Hilfe an. Aber das Interesse der Versicherung eines Unfallgegners liegt dabei häufig darin, Ihren Schadensersatzanspruch möglichst klein zu halten. So beauftragen gegnerische Versicherungen nach einem Unfall häufig eigene, nicht unabhängige Gutachter.

Das hat unter Umständen negative Folgen für Sie: Denn Ihr Schaden wird dann häufig geringer bewertet als er tatsächlich ist. Das selbstbewusste Auftreten der gegnerischen Versicherung beim Schadensmanagement dient allerdings nur dazu, dass Sie auf das „schnelle Geld“ der Versicherung vertrauen und keine weiteren Ansprüche mit Unterstützung eines Anwaltes geltend machen.

Lassen Sie sich deshalb nicht vom selbstbewussten Auftreten der gegnerischen Versicherung einschüchtern und suchen Sie Unterstützung durch einen Anwalt, der wirklich Ihre Interessen vertritt und den Ihren Schaden vollumfänglich geltend macht.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht lohnt sich

Im Vergleich zum Schadensmanagement lohnt sich anwaltliche Unterstützung nach einem Unfall, wenn man Schadensersatz und ggfs. Schmerzensgeld vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung verlangen will. Denn ein Rechtsanwalt kann im Rahmen der Unfallabwicklung häufig deutlich mehr Schadenspositionen erfolgreich durchsetzen, als das ohne anwaltliche Unterstützung möglich wäre.

So kann ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht neben Schadensersatz geltend machen wie z. B. Ansprüche wegen Wertminderung des Fahrzeugs, Ansprüche auf Zahlung von Nutzungsausfall (sog. Nutzungsausfallentschädigung) oder Ansprüche auf Übernahme der Sachverständigen-Kosten. Daneben kümmert sich ein Rechtsanwalt im Rahmen der Unfallabwicklung auch um die Geltendmachung von Schmerzensgeldforderungen, wenn Sie beim Verkehrsunfall z.B. Prellungen, Knochenbrüche oder z.B. ein Schleudertrauma erlitten haben.

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall

Im Verkehrsrecht geht es nach einem Verkehrsunfall sehr oft um die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zu den Ansprüchen nach einem Unfall, die ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht für Sie durchsetzt oder abwehrt, gehören zum Beispiel:

  • Reparaturkosten für Kfz (Auto etc.) bzw. Fahrrad
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Kosten des Sachverständigen
  • Schmerzensgeld z.B. bei Prellungen, Schleudertrauma etc.
  • Verdienstausfall
  • Heilbehandlungskosten
  • Ersatz des Haushaltführungsschadens etc.

Unfall im Ausland etc.

Ein Unfall im Ausland – z.B. in Dänemark, aber auch in Holland oder im Urlaub in Österreich oder Italien – stellt Betroffene von besondere Herausforderungen. Besondere Probleme ergeben sich bei Verkehrsunfällen im Ausland oder mit ausländischen Kraftfahrzeugen vor allem, wenn die Unfallgegner bzw. die Fahrzeuge nicht oder nicht ausreichend versichert sind. Vor allem dann ist anwaltliche Unterstützung unbedingt notwendig: nur so kommen Sie zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld – bleiben also nicht auf einem unverschuldeten Unfall „sitzen“.

Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld in einer solchen Situation durchzusetzen, erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrung im Verkehrsrecht. Diese Kenntnisse bringen wir als Fachanwälte für Verkehrsrecht mit und greifen bei Bedarf auf Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort zurück. So ist es möglich, auch bei einem Unfall im Ausland bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

  • Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldforderung geltend machen
  • Sie hatten einen Unfall verwickelt und Ihr Gegner macht Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldforderungen geltend
  • Sie wollen einen Sachverständigen beauftragen
  • Sie haben nach einem Unfall einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen dagegen vorgehen
  • Gegen Sie wurde nach einem Verkehrsunfall ein Strafverfahren eingeleitet
  • Sie wollen Akteneinsicht nehmen und wollen sich gegen die Vorwürfe verteidigen
  • Sie haben gesundheitsbedingt einen Unfall verursacht – wir klären die zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen für Sie.

Wichtig ist zu wissen: Im Rahmen des sog. „Schadensmanagements“ bieten Haftpflichtversicherungen des Unfallgegners Geschädigten vermeintlich schnelle und unproblematische Hilfe an. Aber das Interesse der Versicherung eines Unfallgegners liegt dabei häufig darin, Ihren Schadensersatzanspruch möglichst klein zu halten. So beauftragen gegnerische Versicherungen nach einem Unfall häufig eigene, nicht unabhängige Gutachter.

Das hat unter Umständen negative Folgen für Sie: Denn Ihr Schaden wird dann häufig geringer bewertet als er tatsächlich ist. Das selbstbewusste Auftreten der gegnerischen Versicherung beim Schadensmanagement dient allerdings nur dazu, dass Sie auf das „schnelle Geld“ der Versicherung vertrauen und keine weiteren Ansprüche mit Unterstützung eines Anwaltes geltend machen.

Lassen Sie sich deshalb nicht vom selbstbewussten Auftreten der gegnerischen Versicherung einschüchtern und suchen Sie Unterstützung durch einen Anwalt, der wirklich Ihre Interessen vertritt und den Ihren Schaden vollumfänglich geltend macht.

Im Vergleich zum Schadensmanagement lohnt sich anwaltliche Unterstützung nach einem Unfall, wenn man Schadensersatz und ggfs. Schmerzensgeld vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung verlangen will. Denn ein Rechtsanwalt kann im Rahmen der Unfallabwicklung häufig deutlich mehr Schadenspositionen erfolgreich durchsetzen, als das ohne anwaltliche Unterstützung möglich wäre.

So kann ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht neben Schadensersatz geltend machen wie z. B. Ansprüche wegen Wertminderung des Fahrzeugs, Ansprüche auf Zahlung von Nutzungsausfall (sog. Nutzungsausfallentschädigung) oder Ansprüche auf Übernahme der Sachverständigen-Kosten. Daneben kümmert sich ein Rechtsanwalt im Rahmen der Unfallabwicklung auch um die Geltendmachung von Schmerzensgeldforderungen, wenn Sie beim Verkehrsunfall z.B. Prellungen, Knochenbrüche oder z.B. ein Schleudertrauma erlitten haben.

Im Verkehrsrecht geht es nach einem Verkehrsunfall sehr oft um die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zu den Ansprüchen nach einem Unfall, die ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht für Sie durchsetzt oder abwehrt, gehören zum Beispiel:

  • Reparaturkosten für Kfz (Auto etc.) bzw. Fahrrad
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Kosten des Sachverständigen
  • Schmerzensgeld z.B. bei Prellungen, Schleudertrauma etc.
  • Verdienstausfall
  • Heilbehandlungskosten
  • Ersatz des Haushaltführungsschadens etc.

Ein Unfall im Ausland – z.B. in Dänemark, aber auch in Holland oder im Urlaub in Österreich oder Italien – stellt Betroffene von besondere Herausforderungen. Besondere Probleme ergeben sich bei Verkehrsunfällen im Ausland oder mit ausländischen Kraftfahrzeugen vor allem, wenn die Unfallgegner bzw. die Fahrzeuge nicht oder nicht ausreichend versichert sind. Vor allem dann ist anwaltliche Unterstützung unbedingt notwendig: nur so kommen Sie zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld – bleiben also nicht auf einem unverschuldeten Unfall „sitzen“.

Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld in einer solchen Situation durchzusetzen, erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrung im Verkehrsrecht. Diese Kenntnisse bringen wir als Fachanwälte für Verkehrsrecht mit und greifen bei Bedarf auf Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort zurück. So ist es möglich, auch bei einem Unfall im Ausland bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

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