Verkehrsunfall mit Totalschaden - bildlich für Unfallabwicklung mit Anwalt

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall mit Personenschaden – auch wenn die Verletzung sehr leicht ist! –, wird von Amts wegen ein Strafverfahren gegen den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet.

In vielen Fällen, vor allem bei leichten und sehr leichten Verletzungen, werden diese Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Bei schweren Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls wird die fahrlässige Körperverletzung allerdings – häufig in Kombination mit anderen Verkehrsstraftaten (Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung etc.) – zur Anklage gebracht.

Weil die Körperverletzung bei Unfällen nicht mit Vorsatz geschieht, fallen Strafen wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr oft geringer aus als für andere Verkehrsstraftaten. Die Höhe der Strafe ist allerdings u. a. davon abhängig, wie schwer eine Person verletzt wurde. Bei schweren Verletzungen sind durchaus empfindliche Strafen vorstellbar.

Fahrlässige Körperverletzung Unfall

Wann liegt eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr vor?

§ 229 StGB regelt ausdrücklich, wann eine Körperverletzung als fahrlässige Köperverletzung strafbar ist, auch in Zusammenhang mit einem Unfall etc.:

Eine Person muss eine Verletzung erlitten haben, z. B. Wunden, Schmerzen etc.). Schon eine leichte Verletzung reicht grundsätzlich aus, damit ein Strafverfahren eröffnet wird.

Die Verletzung muss durch fahrlässiges Verhalten verursacht worden sein. Fahrlässig ist ein Verhalten dann, wenn der Unfallverursacher nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt angewendet hat, also z. B. unaufmerksam war. Außerdem muss die Fahrlässigkeit der Grund für den Verkehrsunfall gewesen sein.

Stoßen bei einem Unfall beispielsweise zwei Autos zusammen und haben die Beteiligten deswegen z. B. ein Schleudertrauma oder Prellungen, reicht das für ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung grundsätzlich aus.

Unterstützung nach einem Verkehrsunfall

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Strafen bei fahrlässiger Körperverletzung

Wie bereits angedeutet: Die Strafen für eine fahrlässige Körperverletzung infolge eines Verkehrsunfalls fallen in der Regel geringer aus als die Strafen für andere Verkehrsdelikte.

Aber auch für eine fahrlässige Körperverletzung sieht das Gesetz immerhin eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Je nach Einzelfall kann also auch für eine nicht gewollte Körperverletzung eine hohe Haftstrafe drohen, vor allem wenn grobe Fahrlässigkeit die Ursache für einen schweren Unfall bzw. schwere Verletzung eines Unfallbeteiligten war.

Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Unfallverursacher

  • unter starkem Alkoholeinfluss stand,
  • eine rote Ampel überfahren hat,
  • wegen Bedienung eines Smartphones stark abgelenkt war.

Außerdem drohen bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Unfall meistens diese sog. Nebenfolgen:

  • Führerscheinentzug / Entziehen der Fahrerlaubnis (in schwereren Fällen),
  • Fahrverbot,
  • Eintrag von Punkten ins Fahreignungsregister (FAER) / „Punkte in Flensburg“,
  • Eintrag ins Führungszeugnis (ab Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe / 3 Monaten Freiheitsstrafe).
Strafen fahrlässige Körperverletzung
Schmerzensgeld Unfall

Schadenersatz und Schmerzensgeld

Kommt es bei einem Unfall zu einer fahrlässigen Körperverletzung, hat das in aller Regel nicht nur strafrechtliche Folgen.

Die verletzte Person kann vom Unfallverursacher auch Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld wegen der Körperverletzung durch den Verkehrsunfall verlangen. Maßgeblich dafür, wie hoch der Anspruch auf Schmerzensgeld ist, sind dann sog. Schmerzensgeldtabellen.

Verteidigungsmöglichkeiten & anwaltliche Unterstützung

Lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung infolge eines Verkehrsunfalls, ist es wichtig und sinnvoll, frühzeitig auf die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu setzen.

Denn gerade bei diesem Verkehrsdelikt gibt es oft Möglichkeiten, mit professioneller Unterstützung dafür zu sorgen, dass das Strafverfahren eingestellt wird ( §153 a StPO) oder die Strafe bei geringer Schuld auch gering ausfällt.

So kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. eine Fachanwältin für Verkehrsrecht u. a. prüfen, ob tatsächlich Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht, Sachverständigengutachten oder Zeugenaussagen anfechten und z. B. auf mildernde Umstände hinweisen, wie etwa positives Nachtatverhalten (Erste Hilfe, Kooperation etc.).

Denn nur ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin

  • kann Akteneinsicht nehmen,
  • sich so einen vollständigen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffen und
  • eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln.

Je nach konkretem Vorwurf kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eine passende Verteidigungsstrategie erarbeiten, damit die strafrechtlichen Folgen eines Unfalls mit Personenschaden möglichst gering bleiben.

Sie suchen Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, weil ein Strafverfahren wegen Alkohol am Steuer gegen Sie eröffnet wurde? Kontaktieren Sie mich direkt unter 040 / 413 469 890 oder per E-Mail an info@dwars-izmirli.de.

Häufige Fragen

Wann gilt eine Körperverletzung als fahrlässig?

Eine Körperverletzung gilt als fahrlässig, wenn jemand eine andere Person verletzt, ohne das beabsichtigt zu haben, es aber durch Unachtsamkeit oder Missachtung der gebotenen Sorgfalt zur Verletzung der Person kam. Entscheidend ist, dass die Verletzung nicht beabsichtigt, aber vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre, wenn die Person sich vorsichtig verhalten hätte. Eine Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall wegen Unaufmerksamkeit etc. ist damit ein typischer Fall der fahrlässigen Körperverletzung.

Kann das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Unfall eingestellt werden?

Ja. Vor allem bei leichten und sehr leichten Verletzungen und geringer Schuld des Unfallverursachers kann das Strafverfahren eingestellt werden. Häufig wird das Strafverfahren dann gegen Auflagen eingestellt.

Was passiert, wenn die verletzte Person keinen Strafantrag stellt?

Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung infolge eines Unfalls wird in der Regel von Amts wegen eröffnet. Wenn die verletzte Person keinen Strafantrag stellt, kann es also trotzdem zu einem Verfahren kommen. Vor allem bei schwereren Verletzungen führt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auch ohne Strafantrag der verletzten Person fort. Fehlt ein Strafantrag und gibt es keine Nachweise für eine Verletzung, wird das Strafverfahren meist eingestellt.

Wird der Führerschein automatisch entzogen?

Nein. Kommt es zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Unfall, kommt es nicht automatisch zu einem Führerscheinentzug. Das Gericht entscheidet im Einzelfall darüber, ob der Führerschein zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe entzogen wird. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten kann die Polizei allerdings den Führerschein bereits beschlagnahmen, um eine Entziehung vorzubereiten.

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